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News - Detailansicht
09.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die Handwerksorganisationen haben sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt.

Nutzung über ELSTER

Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist den Forderungen nachgekommen und hat einen kostenfreien E-Rechnungsviewer auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet. Unter den nachfolgenden Internet-Adressen ist dieser erreichbar:

https://www.elster.de/eportal/e-rechnung

http://www.erechnung.elster.de

http://www.e-rechnung.elster.de

 

Kontakt FV EIT BW

 

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: orga(at)elektroinnungbb.de oder rufen Sie uns an: 07031/76319-3