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14.09.2020

Verkehrsministerium passt Förderung von elektrischen Fahrzeugen an

Aufgrund der hohen Nachfrage will das Landesverkehrsministerium seine Fördermittel für elektrische Fahrzeuge künftig besser verteilen.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat zum 1. September 2020 die Förderung für elektrisch betriebene Fahrzeuge, den sogenannten BW-e-Gutschein, anpasst. Die Förderung wurde von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert.

Das Verkehrsministerium sieht in der hohen Nachfrage nach E-Autos in den vergangenen Monaten eine positive Entwicklung. „Nachdem der Anteil der Elektrofahrzeuge in den Vorjahren im Promillebereich lag, beträgt er im Jahr 2020 etwa zehn Prozent an den Neuwagen. Elektro-Autos haben damit erstmals einen spürbaren Effekt für den Klimaschutz! Damit noch mehr Fahrzeuge unsere Förderung bekommen können, werden wir allerdings die Fördersätze reduzieren“, teilte der Amtschef des Ministeriums, Prof. Uwe Lahl mit.

Im Rahmen der Umstellung zum 1. September können zukünftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen. Großunternehmen sind nicht weiter förderfähig. Da der BW-e-Gutschein lediglich die Betriebs- und Unterhaltungskosten bezuschusst, kann zusätzlich auch weiterhin der Umweltbonus, welcher den Erwerb und das Leasing fördert, in Anspruch genommen werden. Die Förderung über den Umweltbonus des Bundes wurde kürzlich auf 6.000 Euro pro Fahrzeug erhöht.

Im Herbst 2020 wird der bewährte BW-e-Gutschein voraussichtlich um eine Photovoltaik-Komponente ergänzt. Die Details zur Förderung werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der L-Bank veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den detaillierten Förderkriterien sowie zur Antragstellung können jederzeit unter www.l-bank.de/elektrofahrzeug abgerufen werden.

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