Die BNetzA hat ein Konzept zur Ermittlung der Netzentgelte im Bereich „Strom“ vorgestellt. Dieses hätte Auswirkungen auf die E-Handwerke.
Das Ende Mai vorgestellte Grundkonzept für die Berechnung von Netzentgelten im Strombereich (AgNes) würde ab 2029 greifen und hätte auch Auswirkungen auf Geschäftsbereiche der E-Handwerke beziehungsweise deren Kunden.
Die Neuregelung der Netzentgeltberechnung ist notwendig, da die bisherigen Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten (Urteil des Europäischen Gerichtshofs). Es ist daher damit zu rechnen, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) zeitnah einen vollständigen Festlegungsentwurf vorlegen wird, der dann über den Sommer 2026 in die Konsultation geht.
Aus Sicht des ZVEH bietet die Neuregelung der Netzentgeltfinanzierung gleichermaßen Chancen und Risiken. Bereits heute machen Netzentgelte etwa 30 Prozent des Strompreises aus, Tendenz steigend. Variablere oder unter Umständen sogar sinkende Netzentgelte können strombasierte Anwendungen deutlich attraktiver machen und damit die Elektrifizierung beziehungsweise die Energiewende fördern. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass Besitzer von Photovoltaik-Anlagen (PV) und Großspeichern künftig deutlich stärker belastet würden, weil eine Neuberechnung der Netzentgelte sich negativ auf die Rentabilität ihrer Systeme auswirken würde.
Und das sind die geplanten Änderungen:
Quelle: BNetzA / ZVEH
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: orga(at)elektroinnungbb.de oder rufen Sie uns an: 07031/76319-3