News - Detailansicht
14.12.2023

EU verabschiedet Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist ohne die Verpflichtung zur Sanierung verabschiedet worden. Dennoch müssen die Mitgliedsstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2035 um knapp ein Fünftel reduzieren.

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Den ersten Vorschlag für die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie hatte die EU-Kommission vor genau zwei Jahren vorgelegt. Er ist Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gebracht werden soll.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass jedes Mitgliedsland der EU seinen Gebäudebestand in Klassen unterteilt. Für die untersten zwei Klassen sollte eine Sanierungspflicht gelten. Damit sollte ein völliger Verfall der Gebäude mit der schlechtesten Substanz verhindert werden. Die Belastungen für die Hausbesitzenden seien zu hoch, so die Bedenken aus den Mitgliedsländern. Die Sanierungspflicht wurde gekippt.

Nun sollen die Mitgliedsstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise – bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent – reduzieren. Wie sie dies erreichen, bliebe ihnen dabei freigestellt. Jedoch soll hierbei die energetische Sanierung der jeweils energetisch schlechtesten Wohngebäude 55 Prozent der Energieeinsparung liefern. Bei Nichtwohngebäuden sollen die Mitgliedsstaaten Mindeststandards zur Sanierung der energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und der ineffizientesten 26 Prozent bis 2033 einführen.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info(at)elektroinnungbb.de oder rufen Sie uns an: 07031/76319-3