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15.12.2023

Informationen zum Heizungstausch und zur kommunalen Wärmeplanung

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetz - GEG, besser bekannt als Heizungsgesetz, wächst der Informationsbedarf zum Heizungstausch und mittelbar auch zur kommunalen Wärmeplanung. Sie werden vom Umweltministerium Baden über eine FAQ erläutert.

Heizungstausch

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran.

Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen.

Die passenden Fördermaßnahmen würden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt. 

Wichtig: Die Ampelkoalition hat sich im Haushaltsstreit geeinigt: Es wird zwar eingespart, aber nicht bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese startet unter geänderten Randbedingungen neu zum 1.1.2024.

Kommunale Wärmeplanung

Die Aufstellung eines Energienutzungsplans ist das zentrale Instrument der Kommunalen Wärmeplanung. Hauptziel ist, auf lokaler Ebene eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Diese sichert nicht nur eine günstige, zukunftsfähige Energieversorgung, sondern trägt auch zu den Klimaschutzzielen der Kommunen bei.

Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Institutionen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung im jeweiligen Stadtteil bereitstehen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein erster Schritt und löst noch keine Verpflichtungen aus. Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen.

Ein kommunaler Wärmeplan wirkt eher als Routenplaner. Denn seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen. Zudem gibt es weitreichende Mitspracherechte in Form von Bürger- und Betroffenenbeteiligung.

Insbesondere bei der Entwicklung von Wärmenetzen müssen Anwohner und Betroffenen frühzeitig informiert und eingebunden werden. Nur so können individuelle Entscheidungen zur Umstellung der Wärmeversorgung eines Gebäudes im Einklang mit den kommunalen Planungen zum Ausbau oder Rückzug der Gas- oder Wärmenetze getroffen werden. Aber auch dort, wo perspektivisch keine Wärmenetze entstehen werden, müssen die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen der Gemeinde zur Transformation der Wärmeversorgung informiert werden.

FAQ’s nach aktuellem Stand zu GEG, Wärmeplanung und EWärmeG Baden-Württemberg

Fragen und Antworten zum Thema Heizen nach den Vorgaben in Baden-Württemberg hat das Umweltministerium Baden-Württemberg auf seiner Website veröffentlicht:

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